Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Stahl- und Maschinenbau Supplie GmbH (SMS)

- Nur für den kaufmännischen Geschäftsverkehr -

1. Geltung der Bedingungen

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der SMS erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Bedingungen für Lieferungen und Leistungen (Geschäftsbedingungen), soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Vertragspartner von SMS, selbst wenn sie nicht nochmals vereinbart werden.

1.2. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne der §§ 310 Abs. 1,14 BGB (Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen)

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der SMS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2. Allein maßgeblich für Rechtsbeziehungen zwischen der SMS und dem Vertragspartner ist der schriftliche geschlossene Verkaufsvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Mündliche Zusagen von SMS, einschließlich der Mitarbeiter der SMS sind rechtlich unverbindlich und werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich dies nicht jeweils ausdrücklich aus Ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

2.3. Die SMS behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen von Ihr

Erstellte Zeichnungen, Beschreibungen, Muster, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der SMS weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonstigen Dritte zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

3. Preise

3.1. Soweit nicht anders angeben, hält sich die SMS an die in einem als verbindlich bezeichneten Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der SMS für den aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 

3.3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen und die SMS sich nicht in Lieferverzug befindet, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung geltenden Preise der SMS, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Festpreisabrede für einen bestimmten Zeitraum getroffen.

3.5. Bei Preiserhöhungen von Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen der Lohn- und Transportkosten ist SMS berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen, sofern keine ausdrückliche Festpreisabrede für einen bestimmten Zeitraum getroffen wurde.

4. Lieferungs- und Leistungszeit 

4.1. Von SMS in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. 

4.2. SMS haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material und/ oder Energie-

Beschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von behördlichen Genehmigungen, behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Klima und Extremwetterereignisse, Pandemien, erhöhte Krankenstände und Großmaschinenausfälle) verursacht sind, die SMS nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse SMS die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist SMS zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt SMS dem Besteller sobald wie möglich mit.

4.3. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber SMS vom Vertrag zurücktreten.

4.4 Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die SMS von Ihrer Verpflichtung freigestellt, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.5. Die SMS ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, sofern:

- Teillieferungen für den Besteller im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks  verwendbar ist,

- die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist, dem Besteller hierdurch kein   erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

    4.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der SMS setzt die rechtzeitige         und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Dies gilt                       nicht, soweit SMS die Verzögerung zu vertreten hat.

    4.7. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist die SMS berechtigt, Ersatz des ihr                       entstehenden Schadens zu verlangen, mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr             der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Besteller über. 

 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der SMS verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder SMS noch andere Leistungen übernommen hat. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und SMS dies dem Besteller angezeigt hat.

6. Rechte des Bestellers wegen Mängel

 6.1. Die Produkte werden frei von Rechts- und Sachmängeln geliefert, die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, insbesondere für Bauwerke und Sachen für Bauwerke (§§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB), Rückgriffsanspruche (§ 479 Abs. 1 BGB) oder bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Für Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

6.2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der SMS nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängeln der Produkte.

6.3. Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel und anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Besteller genehmigt, wenn der Besteller gegenüber SMS nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge macht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Besteller genehmigt, wenn die Mängelrüge SMS gegenüber nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte.

6.4. Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte einen Mangel aufweisen, verlangt die SMS nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, dass

a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die SMS geschickt wird

b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker der SMS zum Besteller geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Stellt sich jedoch ein Mängel- beseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, kann SMS die hieraus entstandenen Kosten (insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) vom Besteller verlangen zu ersetzen.

6.5. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. der Abwehr unverhältnis-  mäßig großer Schäden, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zulassen und der SMS den Ersatz der erfolgten Aufwendung zu verlangen. Der Besteller hat SMS darüber sofort zu verständigen.

6.6. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort, als die Niederlassung des Bestellers oder den ursprünglich vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. 

6.7. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, sofern die Frist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist, so kann der Besteller nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten .

6.8. Eine Haftung für eine normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

6.9. Ansprüche wegen Mängeln gegen die SMS stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.

6.10. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478,479 BGB).

7. Ersatzteile

Die SMS wird für Dauer von 5 Jahren ab Auslieferung einer Maschine Ersatzteile für dieselbe zu den jeweils gültigen Ersatzteilepreise liefern (gilt nur für Maschinen bei denen die SMS Hersteller ist).

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die SMS aus dem Kaufvertrag oder einer laufenden Geschäftsbeziehung gegen den Besteller jetzt oder künftig zu stehen, werden SMS gegenüber folgende Sicherheiten gewährt, die SMS auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 10% übersteigt.

8.2. Die Ware bleibt Eigentum der SMS. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die SMS als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Bestellers durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das(Mit-)Ei- gentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die SMS übergeht. Der Besteller verwahrt das (MIT-)Eigentum der SMS unentgeltlich.

8.3. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware sind vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht zulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang bzw. in Höhe des Miteigentumsanteils von SMS (einschließlich der jeweils anfallenden USt.) an die SMS ab. SMS nimmt hiermit die Abtretung an. Die SMS ermächtigt den Besteller widerruflich, die an die SMS abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen eizuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies der Fall, so kann SMS verlangen, dass der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und der Schuldnerin (sowie Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere Pfändungen – wird der Besteller auf das Eigentum der SMS hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit die SMS ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der SMS die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Besteller. 

8.5. Bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, Insbesondre Zahlungsverzug, ist die SMS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt grundsätzlich kein Rücktritt vom Vertrag.

9. Zahlung

9.1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen der SMS innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Rechnungsausstellungsdatum, spätestens jedoch nach 30 Tage nach Lieferung, ohne Abzug fällig.

9.2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn SMS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

9.3. Gerät der Besteller in Verzug, so ist die SMS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8  Prozentpunkten p.a. über den Basiszinssatzes zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch die SMS ist zulässig.

9.4. Wenn der SMS nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet ist und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von SMS durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist die SMS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die SMS ist in diesem Fall außerdem berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

9.5. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

9.6. Der Besteller ist nicht berechtigt, der SMS gegenüber Recht auf Zurückbehaltung geltend zu machen, es sei denn, diese beruhen auf demselben Vertragsverhältnis.

10. Konstruktionsänderungen

Die SMS behält sich das Recht vor, Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit der vertragliche Besteller vorausgesetzte Gebrauch des Liefergegenstandes dadurch nicht beeinträchtigt wird und diese nicht unzumutbar ist. SMS ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

11. Schutzrechte

11.1. Die SMS wird den Besteller und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Besteller. Die Freistellungsverpflichtung der SMS ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der SMS die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände der SMS ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.

11.2. Die SMS hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass sie entweder

a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder

b) dem Besteller auf eigene Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand, bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzw. dessen Teile den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt. Gelingt dies SMS nicht, so ist der Besteller berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Bestellers unterliegen den Beschränkungen des §13 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

12. Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich mittels AGB oder schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der SMS im Zusammenhang mit der Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

13. Haftung

13.1. Schadensersatzansprüche sind, unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und ein- schließlich für unerlaubte Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handel vorliegt.

13.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die SMS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Vertragswesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

13.3. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der SMS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Besteller gegen solche Schäden abzusichern oder es liegt vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor.

13.4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 bis 3 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der SMS entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produktionshaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechts Beziehungen zwischen der SMS und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14.2. Ist der Besteller Kaufmann i.S.d. HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichts- stand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Königsborn (Biederitz). Die SMS ist auch berechtig, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen.

 

 

Stand: 05/2026